private Krankenversicherungenin Deutschland

Informationsseite zur privaten Krankenversicherung

Private Krankenkassen richten sich bei ihren Leistungen nach der medizinischen Notwendigikeit einer Medikamentation oder Behandlung. Dabei können sich die Leistungen je nach Tarif in Krankenversicherer unterscheiden. Meist erstatten private Krankenversicherer auch Kosten für Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise oder gar nicht übernommen werden.

Privatpatienten erhalen bei Ärzten in den meisten Fällen eine bevorzugte Behandlung. Dies kommt daher, dass für die Ärzte nicht die Einschränkungen und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherer gelten, und zum anderen, dürfen sie höhere Sätze berechnen.

Für Privatversicherte gelten auch später noch die zum Vertragsabschluss geltenden Bestimmungen des Versicherers. Daher sind sie von der Einführung der Praxisgebühr bzw. den Zuzahlungsregelungen zu Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln nicht betroffen.

Einkommensgrenzen 2009

Versicherungspflichtgrenze: 48 600 €

Beitragsbemessungsgrenze: 44 100 €

weitere Änderungen 2009

Mit der Gesundheitsreform wurde ein neuer Basistarif eingeführt. Dieser orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Damit dürfen die zu zahlenden Beiträge nur noch nach Alter und Geschlecht unterscheiden, andere Risikozuschläge sind ausgeschlossen.