private Krankenversicherungenin Deutschland

Vollversicherung

Die Vollversicherung umfasst die Absicherung der gesamten Krankheitskosten – als Minimum die ambulanten und stationären Krankheitskosten. Sie ist eine substitutive Krankenversicherung. Unter einer substitutiven Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung zu verstehen, welche teilweise oder ganz den Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt.

Eine substitutive Krankenversicherung umfasst die Vollversicherung der Krankheitskosten, das Krankentagegeld und die Pflegepflicht. Sie umfasst nicht die ergänzenden Versicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Teilversicherung

Bei der Teilversicherung wird ein Anteil der Krankheitskosten abgesichert. Dies gibt es beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherren.

Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung deckt zusätzliche Risiken zur gesetzlichen Krankenversicherung ab. Als Beispiel wäre hier die Auslandskrankenversicherung, das Krankenhaustagegeld, sowie das Krankentagegeld zu nennen.