In eine private Krankenversicherung kann wechseln, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
Private Krankenversicherungen machen eine Aufnahme von verschiedenen Faktoren abhängig. Darunter fallen Geschlecht, Gesundheitszustand, Alter, Einkommen, Beruf und zu versichernde Leistung.
Eine private Krankenkasse ist nicht zur Aufnahme verpflichtet, sondern kann den Antrag ohne Begründung ablehnen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nimmt nach aktuell geltendem Recht ehemals privat Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden, unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.
Dies kann beispielsweise durch Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate.